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Archiv: 2006
- nicht nur vom Regionalverband Hannover
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Neues vom Bundesverband (15. Dezember 2006):
NABU legt Beschwerde bei EU-Kommission ein
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz verstößt gegen EG-Recht
Der NABU hat gegen das in Kraft getretene Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. "Das mit 17-monatiger Verspätung erschienene Gesetz ist in höchstem Maße EG-rechtswidrig. Es missachtet, dass den Umweltverbänden nach dem europäischen Recht neuerdings ein ‚weiter Zugang zu Gerichten’ zu gewähren ist und sie daher mit umfassenden Klagerechten ausgestattet werden müssen", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Das neue Gesetz sehe aber nur dann Klagemöglichkeiten von Verbänden vor, wenn sie sich auf Vorschriften berufen, gegen die Bürger ohnehin vorgehen können. Verstöße gegen den Klima-, Gewässer- und Naturschutz könnten sie dagegen nicht geltend machen. "Damit erhalten die Verbände praktisch keine neuen Klagerechte. Sie können sich nicht nachhaltig für das Allgemeinwohl einsetzen," kritisierte Tschimpke.
Der NABU habe die Bundesregierung mehrfach auf den Verstoß gegen die EG-Vorgaben hingewiesen (s.u.), aber sie habe selbst die zahlreichen kritischen Stimmen der Sachverständigen ignoriert. Nun verkaufe sie das Gesetz auch noch als Erfolg und weise auf die angeblich weiten Klagerechte der Verbände hin
(s.u.). Dies sei Augenwischerei – jetzt könne nur noch der Gang nach Brüssel helfen. "Wir sind sicher, dass die Bundesregierung das Gesetz nachbessern muss", so Tschimpke. Der NABU sehe es als seine Pflicht an, dieses rechtswidrige Verhalten der Regierung zu unterbinden. "Wir können nicht zusehen, wie unsere Umwelt immer weiter zum Ausverkauf angeboten wird", betonte der Präsident.
Mehr auf den Seiten des Bundesverbandes:
http://www.nabu.de/m06/m06_02/06011.html.
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Mehr Klagerechte für Umweltverbände ?
- Pressemitteilung des Umweltbundesamtes in Dessau
Mehr Klagerechte für Umweltverbände
Umweltbundesamt zuständig für Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
Am 15. Dezember 2006 ist es soweit: Mit Inkrafttreten des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes bekommen Umweltverbände mehr Klagerechte im Umweltschutz. Damit können Vereinigungen, die sich den Schutz der Umwelt zur Aufgabe gemacht haben, bestimmte behördliche Entscheidungen von den Gerichten prüfen lassen. Diese Umweltvereinigungen müssen unter anderem satzungsgemäß dem Umweltschutz dienen, nicht aber von der behördlichen Entscheidung betroffen sein. Sie können zum Beispiel gegen die Zulassung einer Industrieanlage oder einer Straße vorgehen, falls die Zulassung aus ihrer Sicht bestimmten Vorschriften des Umweltrechts widerspricht. Um klagen zu dürfen, brauchen die Verbände aber eine Anerkennung. Diese erteilt das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau. "Mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz schafft Deutschland verbesserte Rechtsschutzmöglichkeiten für Umweltverbände. Diese können jetzt in größerem Maße als Anwalt für den Umweltschutz aktiv werden. Eine Klagewelle ist dennoch nicht zu erwarten – das lehren Erfahrungen mit Verbandsklagen in Deutschland und anderen europäischen Staaten", erläutert Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des UBA.
Neben den schon bisher nach Naturschutzrecht klageberechtigten Naturschutzverbänden – sie konnten bereits bestimmte Verstöße gegen Naturschutzrecht vor Gericht geltend machen – gibt es erweiterte Klagemöglichkeiten jetzt auch für Umweltverbände. Umweltverbände und -vereine treten damit nicht mehr nur als Anwälte für den Naturschutz auf, sondern auch für den Umweltschutz insgesamt – zum Beispiel für den Schutz des Wassers, der Luft, des Bodens oder der menschlichen Gesundheit etwa vor Lärm.
Umweltverbände können zum Beispiel behördliche Zulassungen zur Errichtung von Industrieanlagen, Anlagen zur Müllverbrennung oder Energieerzeugung, große Tiermastbetriebe sowie zum Straßenbau durch Gerichte prüfen lassen. Ganz wichtig: Die Umweltverbände müssen nicht mehr – wie sonst im deutschen Recht üblich – selber von einer Behördenmaßnahme betroffen sein, um bestimmte Verletzungen des Umweltrechts rügen zu können. Bürgerinnen und Bürger haben jetzt mit den Umweltverbänden kraftvolle Partner zur Durchsetzung ihrer Rechte. Die Verbände können sich für umweltrelevante Rechte der Bürgerinnen und Bürger stark machen.
Um die neuen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, benötigt ein Verband die vorherige Anerkennung durch das UBA in Dessau. Das UBA prüft unter anderem, ob die Umweltvereinigung andauernd und vorwiegend Ziele des Umweltschutzes fördert, gemeinnützige Zwecke verfolgt sowie die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet. Das UBA empfiehlt auch bereits nach Naturschutzrecht anerkannten Vereinen, die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz beim UBA zu beantragen.
Mehr auf den Seiten des Umweltbundesamtes:
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/2006/pd06-079.htm.
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Breiter Widerstand gegen mögliche Sportplatzerweiterung
"Die Mardalwiese in ihrer Gesamtheit erhalten !"
BUND, NABU/HVV und Stallgemeinschaft Mardalwiese klären auf
Hannover 13.12.2006
- Naturschützer, Pferdehalter und erholungssuchende Bürger wehren sich gegen Pläne, Teile der Mardalwiese mit Sportanlagen zu überbauen. Sie wollen sich gemeinsam mit der Forderung an Politik und Verwaltung wenden, jeder weiteren Überbauung der Mardalwiese eine Absage zu erteilen. Geplant ist auch eine Reihe von naturkundlichen Führungen der Naturschutzverbände, um allen Interessierten deutlich zu machen, von was für einer hohen Bedeutung das Gebiet ist.
Im April war der Turn- und Sportverein Kirchrode (TSV Kirchrode) mit dem Plan an die Öffentlichkeit gegangen, seine Sportanlagen inmitten der Mardalwiese erheblich zu erweitern. Zwar wurde der Verein von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die betreffenden Flächen unter Schutz stehen. Zudem sprach sich der Eilenriedebeirat gegen jede Ausweitung in die geschützten Flächen aus. Trotzdem hält der TSV an den Planungen fest, große Flächen der Mardalwiese zu überbauen. Außer einer Soccer- und Badmintonhalle auf dem heutigen Vereinsgelände sollen östlich der Mardalstraße auf rund 16.000 Quadratmetern Weideflächen einem neuen Fußballplatz, neuen Parkplätzen, einem Teil des verlegten Tennenplatzes, einer Zufahrt und einem Regenrückhaltebecken weichen. Das dort niedrige Gelände, das häufig unter Wasser steht, müsste etwa um einen Meter aufgeschüttet werden.
Für die Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und NABU Hannover /HVV ist es unverständlich, dass der Sportverein das geschützte Grün für sich beansprucht. "Die Flächen, um die es hier geht, gehören zu den feuchtesten Bereichen der Mardalwiese."
Eine vom Arteninventar besonders herausragende Feuchtgrünlandfläche hat sich noch auf der Mardalwiese auf den Kalkniedermoorböden erhalten. Stark gefährdete Arten wie
- Heil-Ziest Betonica officinalis,
- Filz-Segge Carex tomentosa,
- Nordisches Labkraut Galium boreale,
- Wirtgen-Labkraut Galium wirtgenii,
- Färber-Scharte Serrulata tinctoria und
- Wiesen-Silge Silaum silaus
kommen hier in der Fläche und nicht nur noch an Rändern oder Grabenböschungen vor." (aus Pflanzenartenvielfalt im Stadtgebiet von Hannover von Georg Wilhelm, Jubiläumsheft "125 Jahre HVV", S. 13, das Heft ist beim HVV erhältlich, s.hier).
"Hier haben sich Tier- und Pflanzenarten der selten gewordenen Sumpfdotterblumen-Wiesen erhalten können" erläutert Georg Wilhelm vom BUND. Die Mardalwiese ist ein ehemaliges Kalk-Niedermoor, ein Lebensraum, der in Niedersachsen nur an ganz wenigen Stellen vorkommt. "Jemand, der für seinen Stadtteil das Beste will, würde auf dieses Kleinod stolz sein, statt zu überlegen, wie er es vernichten kann" wundern sich die Naturschützer. Auch die Stadt Hannover hatte in ihrer Schutzgebietsverordnung klargestellt, dass es sich um ein einzigartiges Gebiet handelt.
Carsten Böhm vom NABU Hannover/HVV weist darauf hin, dass die Planung mit dem Naturschutzrecht unvereinbar ist. Die vom TSV geforderte Fläche ist Feuchtgrünland und steht unter strengem gesetzlichem Schutz. Außerdem gehört sie zum größten Teil zum Landschaftsschutzgebiet Mardalwiese, wo solche Baumaßnahmen strikt verboten sind. "Darüber, dass ausgerechnet ein Sportverein meint, sich nicht an Regeln halten zu müssen, die für alle gelten, kann man nur den Kopf schütteln."
Auch "Die Pferdehaltung auf der Mardalwiese wird mit viel Idealismus betrieben" erläutert Elke Freytag, Betreiberin der Stallgemeinschaft und von Beruf Landschaftsplanerin. "Mit der Beweidung erhalten und entwickeln wir die Lebensräume auf der Mardalwiese. Graureiher stehen auf den Weiden, im Sommer folgt regelmäßig ein Storchenpaar dem alten Traktor beim Mähen, im Grünland leben Feldhasen und die Kiebitze sind seit Jahrzehnten an die Pferdeweiden gebunden."
Auf den Seiten des NABU Hannover/HVV finden Sie die komplette Pressemitteilung als PDF und weitere Informationen zur Mardalwiese.
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NABU-Parlament tagte in Mannheim
Schwarz-rote Bundesregierung aus NABU-Sicht mit nur mäßiger Öko-Bilanz
Der NABU hat auf seiner Bundesvertreterversammlung am Wochenende des 11./12. Novembers in Mannheim der schwarz-roten Bundesregierung eine mäßige Bilanz der Umweltpolitik bescheinigt und die Politiker aufgefordert, die Weichen für einen nachhaltigen Natur- und Umweltschutz zu stellen.
Aus Umweltsicht völlig unakzeptabel sei die Verabschiedung der Föderalismusreform, die dem Länderwettlauf um niedrige Umweltstandards Tür und Tor geöffnet habe. Besonders negativ falle die Öko-Bilanz im Verkehrsbereich aus. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Bauhaben für Infrastrukturprojekte werden künftig die Mitspracherechte der Bürger massiv beschnitten.
Um den enormen Artenschwund zu stoppen, müsse endlich eine nationale Biodiversitätsstrategie verabschiedet werden. "Die Bundesregierung ist 2008 Gastgeber der Vertragsstaaten der Konvention über die biologische Vielfalt. Sie kann es sich nicht leisten, in Sachen nationaler Umsetzung mit leeren Händen dazustehen", so Tschimpke.
Aus Sicht des NABU müsse die Bundesregierung die EU-Präsidentschaft und den G8-Gipfel im Frühjahr nutzen, um den internationalen Klimaschutz weiter voranzubringen und sich für einen generellen Importstopp für Wildvögel einzusetzen.
Dass gegen die Grundsätze nachhaltigen Wirtschaftens in Bund wie Land nach wie vor tagtäglich verstoßen werde, belege unter anderem die Entwicklung der Kohlendioxid-Emissionen, der fortschreitende Flächenverbrauch, die Nitratbelastung des Grundwassers, der Pestizidgehalt von Obst und Gemüse und der Rückgang vieler Tier- und Pflanzenarten.
Mehr auf den Seiten des Bundesverbandes
http://www.nabu.de/m09/m09_01/05817.html .
Dort finden Sie auch folgende vom NABU Parlament verabschiedete Resolutionen:
(PDF, 97 KB)
Klimawandel und Biodiversität
(PDF, 108 KB)
Deutsche EU-Ratspräsidentschaft nutzen – Natur und Umwelt besser schützen!
(PDF, 100 KB)
Deutsche EU-Ratspräsidentschaft für ein dauerhaftes Importverbot von Wildvögeln nutzen!
(PDF, 96 KB)
Die Elbe als lebendigen Fluss erhalten!
(PDF, 92 KB)
NABU fordert europaweites Verbot von Carbofuran
(PDF, 115 KB)
Lärmsanierung im Schienennetz beschleunigen .
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NABU: Entwurf des Umweltrechtsbehelfsgesetzes EG-rechtswidrig
Tschimpke: Verbandsklagerecht wird in unzulässiger Weise beschnitten
Der Naturschutzbund NABU hat die Politiker aller Parteien aufgefordert, den vorliegenden Entwurf zum Umweltrechtsbehelfsgesetz abzulehnen, da er nicht dem geltenden EG-Recht entspricht.
"Das Image der Bundesrepublik Deutschland ist in Brüssel angesichts der am 25. Juni abgelaufenen Umsetzungsfrist der EG-Richtlinie bereits stark beschädigt. Nun soll die Regierung wenigstens darauf achten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Vorgaben aus Brüssel entspricht", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Das Umweltrechtsbehelfsgesetz schränke im vorliegenden Entwurf die Verbandsklagerechte in unzulässigerweise ein. So solle zukünftig ein Umweltverband nur noch klagen können, wenn er in seinen subjektiven Rechten betroffen ist. Damit entsprächen die Rechte der Verbände zukünftig eins zu eins den Rechten der Bürger. Die Verbände könnten auf diese Weise aber nicht ihrer Aufgabe nachkommen, sich zum Wohl der Natur einzusetzen. "Die Verbände werden hiermit bewusst kaltgestellt, der Natur wird ihre Stimme genommen", kritisierte Tschimpke.
zur Pressemitteilung des NABU.de http://www.nabu.de/modules/presseservice/index.php?show=754&db= .
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Neues vom NABU-Bundesverband (30.09.2006):
NABU für Transparenz bei Agrarsubventionen
Wer bekommt die Milliarden an EU-Geldern?
Dass die EU-Agrarpolitik jährlich mehr als 40 Mrd. Euro kostet, ist weithin bekannt. Unklar ist hingegen, welche Unternehmen und landwirtschaftlichen Betriebe wie viel Agrarsubventionen erhalten. Aus diesem Grund engagiert sich der NABU mit zahlreichen Verbänden in der "Initiative für Transparenz bei EU-Agrarsubventionen", um die Veröffentlichung der Verteilung der Agrargelder einzufordern.
Aktuellen Zahlen zufolge erhalten in Deutschland 0,5 Prozent der Betriebe mehr als 300.000 Euro Agrarsubventionen, während 70 Prozent der Betriebe mit weniger als 10.000 Euro auskommen. Der überwiegende Teil der Gelder ist nicht an wirksame soziale und ökologische Kriterien gekoppelt. Einige rationalisierte, flächenstarke Betriebe kommen somit auf Prämienzahlungen von bis zu 120.000 Euro je Arbeitskraft, während der Durchschnitt der Betriebe weniger als ein Zehntel davon je Arbeitskraft erhält.
Diese Verteilung der Gelder bringt mehr Verlierer als Gewinner mit sich. Verlierer sind kleinere Betriebe, die ums Überleben kämpfen, die Umwelt, die unter den Folgen der Intensivlandwirtschaft leidet und die Kleinbauern in Entwicklungsländern, die mit den billigen, subventionierten Lebensmitteln aus der EU nicht konkurrieren können.
Obwohl 13 EU-Staaten die Vergabe von Subventionen schon längst öffentlich gemacht haben, zögert die Bundesregierung immer noch. ...
Mehr: auf den Seiten des Bundesverbandes.
Zu den Projekt-Seiten: "Wer profitiert.de".
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Natur schützen und Rechtssicherheit schaffen
BUND und NABU legen Gutachten zu "Natura 2000"-Gebieten vor
BUND und NABU fordern die Bundesländer auf, die Schutzgebiete des europäischen Netzes "Natura 2000" nun endlich auch nach nationalem Recht ausreichend zu schützen. Mit der Nachmeldung von Schutzgebieten gemäß der EU-weit geltenden Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) durch die Bundesländer im Februar 2006 ist Deutschland der Vollendung des Schutzgebietsnetzes einen großen Schritt näher gekommen. Für die "Natura 2000" bildenden Schutzgebiete nach FFH und Vogelschutzrichtlinie gibt es im deutschen Naturschutzrecht aber keine eigenständige Schutzgebietskategorie.
Die "Natura 2000"-Gebiete müssen daher, um die Ziele der EU-Richtlinien erfüllen zu können, nach nationalen Schutzgebietskategorien wie etwa Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. In den Schutzgebietsverordnungen ist zudem detailliert festzuhalten und durch einen Managementplan umzusetzen, wie die Schutzziele erreicht werden können. Nur so kann auch die etwa für Kommunen, Investoren und Landnutzer erforderliche Planungs- und Rechtssicherheit erreicht werden.
n einer Reihe von Bundesländern werden bislang hiervon abweichende pauschale Unterschutzstellungen durch Gesetz favorisiert oder angestrebt, einen Großteil der Schutzgebietsausweisungen durch Vertragsnaturschutz abzuwickeln. Da dieses Vorgehen nach Auffassung von BUND und NABU nicht EU-rechtskonform ist und damit weitere erhebliche Rechtsunsicherheiten verbunden sind, haben beide Verbände hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Situation in den Bundesländern analysiert und auf Basis der verbindlichen EU-Richtlinien und der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowie der nationalen Gerichte Verbesserungsvorschläge für die Schutzgebietsausweisung in den Ländern macht. Das Gutachten steht nun als Leitfaden für Naturschutzgruppen, Ministerien und Naturschutzbehörden zum Download zur Verfügung.
Leitfaden zur Ausweisung von Natura-2000-Schutzgebieten (PDF, 420 KB)
auf den Seiten des Bundesverbandes.
Mehr auf den Seiten des Bundesverbandes.
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Neues vom NABU-Bundesverband (22.09.2006):
Das neue NABU-Verbandsnetz
Das gemeinsame Netzwerk für alle Aktiven in NABU, NAJU und LBV
Im Zeitalter der weltweiten Vernetzung und des schnellen Informationsaustausches sollten möglichst viele NABU-Gruppen die Möglichkeiten von E-Mail und Internet entdecken. Gerade um den vielen Gruppen, Arbeitsgemeinschaften, Zentren und Geschäftsstellen den Weg zu einem gelungenen Natur- und Umweltschutz so einfach wie möglich zu machen, haben sich der NABU-Bundesverband, die NAJU, das Beraterteam, die 15 NABU-Landesverbände sowie der Landesbund für Vogelschutz, zusammengetan, um das NABU-Verbandsnetz zu entwickeln und zu starten. Ein Netzwerk, an dem alle gemeinsam mitarbeiten und von dem alle gemeinsam profitieren.
Mehr: auf den Seiten des Bundesverbandes.
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Mehr Unterstützung für das Ehrenamt
Tschimpke: Freiwillige Helfer im Naturschutz brauchen Anerkennung
Anlässlich der "Woche des bürgerschaftlichen Engagements" fordert der NABU den Staat auf, die Leistung Tausender freiwilliger Helfer im Umweltbereich stärker anzuerkennen und zu unterstützen. Auf die Naturschutz-Gruppen komme wegen des Rückzugs von Bund und Ländern immer mehr Arbeit zu. "Wir stehen bereit, müssen aber dann auch die Möglichkeit haben, diese Arbeit auf eine solide Basis zu stellen", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Mehr: auf den Seiten des Bundesverbandes.
Pressemitteilung: Naturschutz aktuell - Pressedienst 20.09.2006.
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RANA 8
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Die RANA 2008 ist da !
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"Amphibien und Reptilien im Schaumburger Land und am Steinhuder Meer"
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von Holger Buschmann, Bruno Scheel & Thomas Brandt
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"Die Vögel der Stadt Hannover"
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von Dieter Wendt
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"HVV Jubiläumsausgabe erschienen"
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Mitgliedermagazin "HVV-Info": Sonderheft zum 125-jährigen Jubiläum
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Ein König sucht sein Reich
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Besuchen Sie die Projektseiten des NABU Regionalverbandes Hannover
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Blume des Jahres 2007
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Infos über die Bach-Nelkenwurz, eine Wiesenpflanze mit schweißtreibender Wirkung |
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Vogel des Jares 2007
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Infos über den Turmfalken - eleganter Jäger in Feld und Flur auf den Seiten des Bundesverbandes |
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Treten Sie ein für Mensch und Natur
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Werden Sie Mitglied im NABU - die Natur braucht Ihre Hilfe. |
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Schauen Sie einfach mal rein!
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