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Regionalverband Hannover  

Regionalverband Hannover > Experten/Ansprechpartner > Natura 2000

Natura 2000
Beiträge: | Kampf gegen Erderwärmung erfordert neue Konzepte im Naturschutz - Milliarden-Ersparnis durch Naturschutz // Laut UN-Studie können durch Investitionen in Schutzgebiete Billionen Euro eingespart werden (02.09.09)
| Stellungnahme zur WRRL NABU Niedersachsen kritisiert vorliegende Pläne (29.06.09)
| Der kleinste gemeinsame Nenner - Neues Bundesnaturschutzgesetz verabschiedet (19.06.09)
| Umweltgesetzbuch muss Natur schützen und Lebensqualität sichern (07.03.08)
| Alarmierende Bilanz: mangelnde Umsetzung der FFH-Richtlinie führte bisher zu keiner Besserung der Lebensräume und der betroffenen Arten (14.12.07)
 

NABU Regionalverband Hannover -
Experten / Ansprechpartner für Natura 2000


Unsere Ansprechpartner für Natura 2000:

  • Gisela Wicke
    NABU Gehrden
    E-Mail: giselawicke(at)web.de
    Tel. 05108 / 71 13

 

 

Kampf gegen Erderwärmung erfordert neue Konzepte im Naturschutz
Milliarden-Ersparnis durch Naturschutz
Laut UN-Studie können durch Investitionen in Schutzgebiete Billionen Euro eingespart werden

Berlin, 02.09.2009 -  Anlässlich der Veröffentlichung einer von Deutschland initiierten UN-Studie zum ökonomischen Wert der Arten und Lebensräume im Klimawandel hat der NABU eine konsequentere Politik zugunsten der Umwelt gefordert. „Natürliche Ökosysteme sind unser stärkster Verbündeter im Kampf gegen den Klimawandel. Naturschutz ist Klimaschutz und Klimaschutz ist Naturschutz. Werden diese Zusammenhänge endlich erkannt, kann die Weltwirtschaft zielgerichteter gegen den Klimawandel vorgehen und Milliarden sparen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Nach ersten Ergebnissen dieses Sachstandberichts zur Untersuchung der Ökonomie von Ökosystemen und Biodiversität („The Economics of Ecosystems and Biodiversity“), kurz TEEB genannt, könnten beispielsweise allein durch eine 45-Milliarden-US-Dollar-Investition in Schutzgebiete naturbezogene Leistungen im Wert von fünf Billionen US-Dollar pro Jahr gesichert werden. Darin einbezogen sind sowohl die Wertschöpfung im Tourismus wie auch die kostenfreien Dienstleistungen der Natur wie sauberes Wasser, Böden und Luft. Dies ist mehr als die Umsätze der weltweiten Automobilproduktion, der Stahlproduktion und des IT-Dienstleistungssektors zusammen.

„Die Ergebnisse bestärken uns darin, dass mit den bisherigen Maßnahmen allein die Zerstörung der Natur und die Erderwärmung nicht gestoppt werden kann. Der Erhalt der Ökosysteme dieser Erde – von Wäldern, Korallenriffen und Mangroven bis zu Feuchtgebieten und Flusseinzugsgebieten sowie Mooren – spielen eine Schlüsselrolle sowohl bei der Bekämpfung des Klimawandels wie auch bei der Anpassung an dessen Folgen“, so Tschimpke weiter. ...

Mehr auf den Seiten des
Bundesverbandes.

"Wasser braucht das Land" - Gedanken zur Wiederherstellung des Wasserhaushaltes in unserer Kulturlandschaft, ein "sinnvoller und gangbarer Weg" zur Dämpfung der Erderwärmung - auf unseren Projektseiten "Ein König sucht sein Reich" (März 2007).

Naturschutzgroßprojekt "Hannoversche Moorgeest"
Die Moore der Hannoverschen Moorgeest sollen leben!
.

 

 

Stellungnahme zur WRRL
NABU Niedersachsen kritisiert vorliegende Pläne

www.nabu-niedersachsen.de, 29.06.2009 -  Der NABU Niedersachsen hat als Mitglied des Wassernetzes Nieder- sachsen Bremen eine gemeinsame Stellungnahme der Umwelt- und Natur- schutzverbände abgegeben und darüber hinaus in einem ergänzenden Schreiben die vorliegenden Bewirtschaftungs- pläne und Maßnahmen- programme erheblich kritisiert.
...

Mehr:
auf den Seiten des NABU Landesverbandes.

 

 

Der kleinste gemeinsame Nenner - Neues Bundesnaturschutzgesetz verabschiedet

Berlin, 19.06.2009 -  Mit Blick auf den dramatischen Verlust an Arten und Lebensräumen hat der NABU das heute vom Bundestag verabschiedete Bundesnaturschutzgesetz als schwachen Minimal- kompromiss bewertet. "Das Gesetz ist nicht der große Wurf, der notwendig gewesen wäre, um den effektiven Schutz von Natur und Arten voran zu bringen", so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Grundsätzlich werde ein Minimum der notwendigen Naturschutzstandards bundeseinheitlich gesichert. Durch allgemeine Grundsätze des Naturschutzes sowie im Artenschutz seien einige wichtige Leitplanken für die zukünftige Ausgestaltung des deutschen Naturschutzrechts definiert worden. Auch werde die Zersiedlung der Landschaft zukünftig besser gebremst, da Flächen und Industriebrachen innerhalb bestehender Bebauung vorrangig genutzt werden sollen. "Nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches ist dies ein Lichtblick für den Naturschutz" sagt Tschimpke.

Jedoch bliebe das Gesetz an vielen Stellen hinter den Erfordernissen für einen zukunftsfähigen Schutz von Ökosystemen und Arten zurück. Negativ hervorzuheben sei insbesondere die Eingriffsregelung, die durch die besondere Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange weiter geschwächt wird. "In Zeiten der Nutzungsintensivierung in der Landwirtschaft werden selbst Naturschutzflächen wieder unter den Pflug genommen und immer mehr wertvolle Wiesen und Weiden in Ackerland umgewandelt. Das hat katastrophale Folgen für die biologische Vielfalt, hier greift das Gesetz zu kurz. Ein besserer Beitrag zum Stopp des weltweiten Artenverlusts bis 2010 wäre dringend notwendig." kritisiert NABU-Naturschutz- referent Magnus Herrmann.

"Insgesamt ist das Ziel der Bundesregierung für die Novelle nicht erreicht worden, da mit dem Scheitern des Umweltgesetzbuches ein Gesetz entstanden ist, das weder anwenderfreundlich, noch transparent ist", so Herrmann weiter. "Jetzt kommt es darauf an, mit der neu geschaffenen gesetzlichen Grundlage bundesweit einen wirkungsvollen Naturschutz umzusetzen."

Mehr:
Hintergrund zur aktuellen Novelle und zum gescheiterten Umweltgesetzbuch

Eckpunkte zur Novelle des Naturschutzrechtes 2007.

 

 

Umweltgesetzbuch muss Natur schützen und Lebensqualität sichern
Die Zerstörung unserer Wälder, Wiesen und Auen darf nicht zur Bagatelle werden, die mit einem simplen Scheck abgegolten werden kann

pic Berlin/Hannover, 07.03.2008  Angesichts der heutigen Endabstimmung der Staatssekretäre zum Umweltgesetzbuch (UGB) hat der NABU erneut davor gewarnt, mit dem neuen Gesetzeswerk den bisherigen Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt aufs Spiel zu setzen. Das Umweltgesetzbuch drohe am Eigennutz der Agrar- und Verkehrslobby zu scheitern.

"Die Minister sind aufgerufen, sich gemeinsam für den Erhalt unserer Natur einzusetzen. Wer sich zur biologischen Vielfalt bekennt, muss auch Ja zu deren konsequentem Schutz sagen", forderte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Angesichts von Klimawandel und Intensivierung der Landwirtschaft müssten bedrohte Lebensräume und Arten gerade jetzt verstärkt durch bundesweit einheitlich geregelte, qualitativ anspruchsvolle Vorgaben gesichert werden.

"Ein starkes Netz von Schutzgebieten im Biotopverbund und verbindliche und verständliche Regeln für den Umgang mit der Natur sind auch für die Land- und Forstwirtschaft unverzichtbar. Die Zerstörung unserer Wälder, Wiesen und Auen darf nicht zur Bagatelle werden, die mit einem simplen Scheck abgegolten werden kann", kritisierte NABU-Naturschutzexperte Magnus Herrmann angesichts der Forderungen aus Landwirtschafts- und Verkehrsressort, die bisherige Eingriffsregelung durch eine reine Kompensationszahlung abzulösen.

Ein Scheck ist ein vergleichsweise billiger Ablass und in Niedersachsen bisher nur im Falle von "nicht ausgleicbaren Eingriffen", zum Beispiel der Errichtung von Windrädern möglich. Oft sind die vereinbarten Beträge jedoch zu niedrig bemessen. Gar nicht berücksichtigt sind in diesen Kompensationszahlungen die zumeist erheblichen sowie arbeits- und zeitaufwendigen Umsetzungsmaßnahmen, beginnend mit der Suche nach geeigneten und vor allem erwerbbaren Grundstücken bis hin zur Gewährleistung der Kompensationsmaßnahmen - sprich Monitoring und Pflege ("ewige" Gewährleistung). Daher werden viele Maßnahmen nur unzureichend oder gar nicht verwirklicht werden können. Die Kommunen und Behörden werden wohl kaum hierfür erforderliches Personal einstellen, trotz zunehmender Belastung und erhöhter qualitativer Anforderungen an die derzeit Bediensteten. Hier besteht nach wie vor erheblicher Handlungs- und Klärungsbedarf.

Nach wie vor fehlen daher klare Vorgaben zum Schutz von Biotopen und Arten, mit mittlerweile über 2.500 in Deutschland gefährdeten Arten. Die vorliegenden Entwürfe seien immer noch nicht mit geltendem europäischem Naturschutzrecht vereinbar. Deutschland riskiere damit die nächste EU-Klage in Millionenhöhe.  mz

Pressemitteilung des
NABU Deutschland.

 

 


Alarmierende Bilanz: mangelnde Umsetzung der FFH-Richtlinie führte bisher zu keiner Besserung der Lebensräume und der betroffenen Arten

pic Hannover, 14.12.2007   Die angekündigten Berichte des Bundesumweltamtes über den Zustand der durch die europäische Naturschutz (FFH-) Richtlinie geschützten Lebensräume sowie Tier- und Pflanzen- arten sind alarmierend. Mit den vorliegenden Berichten erfüllt Deutschland erstmals seine Verpflichtungen, konkret nachzuweisen, wie es um die europaweit geschützten Arten- und Lebensräume steht und ob die zu ihrem Erhalt getroffenen Maßnahmen auch greifen. Das Ergebnis ist ernüchternd: von 91 in Deutschland vorkommenden europaweit bedeutsamen Lebensraumtypen befinden sich drei Viertel (69 Lebensraumtypen) in einem schlechten oder unzureichenden Zustand. Von 230 zu schützenden Arten trifft dies auf zwei Drittel der Arten (147) zu. Besonders betroffen sind dabei Lebensräume wie Bäche, Moore oder extensiv genutztes Grünland, aber auch frühere Allerweltsarten wie die Gemeine Flussmuschel, die meisten Amphibienarten sowie zahlreiche Schmetterlingsarten sehen weiterhin in eine düstere Zukunft.

Wichtig sei vor allem, unmittelbar wirksame Schutzbestimmungen zu erlassen und gemeinsam mit den betroffenen Land- und Forstwirten und den Naturschutzverbänden zügig Bewirtschaftungspläne zu erstellen. Nur so sei eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung der sogenannten Natura-2000-Gebiete möglich. Zudem sei eine Erfolgskontrolle der durchgeführten Erhaltungs- maßnahmen erforderlich, damit Fördergelder und Ausgleichszahlungen für Land- nutzer zielgerichtet und effizient eingesetzt werden könnten, betonte NABU-Geschäftsführer Leif Miller. Völlig grotesk sei vor diesem Hintergrund die derzeit von einigen Ländern im Bundesrat eingeforderte Überarbeitung der FFH- Richtlinie, die Verschlechterungen des Schutzes zugunsten wirtschaftlicher Interessen, eine "Dynamisierung" der Schutzgebietskulisse sowie eine drastische Kürzung der Listen der zu schützenden Arten vorsehe.

Der Bericht belege klar, dass die Anstrengungen der Länder zum Schutz der biologischen Vielfalt verstärkt und das europäische Naturschutzrecht zügig umgesetzt werden müssten. Gerade im Vorfeld der in wenigen Monaten in Bonn stattfindenden 9. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über biologische Vielfalt würden die Länder sonst auch die Glaubwürdigkeit des Gastgebers massiv gefährden. "Was wir für den tropischen Regenwald und den sibirischen Tiger fordern, muss auch für unseren heimischen Buchenwald, Wildkatze, Luchs und Feldhamster gelten", so die Verbände BUND und NABU.   mz

Mehr:

gemeinsame Pressemitteilung des BUND und NABU vom 07.12.2007.

Von uns unkommentierte Listen als PDF hierzu:

  Gesamtbewertung der Arten: atlantische Region 24 KB

  Gesamtbewertung der Arten: kontinentale Region 32 KB

  Gesamtbewertung der Arten: alpine Region 22 KB

  Gesamtbewertung der Lebensraumtypen: atlantische Region 18 KB

  Gesamtbewertung der Lebensraumtypen: kontinentale Region 21 KB

  Gesamtbewertung der Lebensraumtypen: alpine Region 16 KB

  Gesamt-Ergebnis der Arten 25 KB

  Gesamt-Ergebnis der Lebensraumtypen 55 KB



Weitere Informationen:

Leitfaden des BUND und NABU zum Monitoring gemäß Art. 11 FFH-Richtlinie
         (Juli 2007)

Natura 2000: Leitfaden zum Monitoring

Gutachten zu Natura 2000

Natura 2000 - Kurzbeschreibung des Nds. Umweltministeriums

Gesamtliste der FFH-Gebietsvorschläge in Niedersachsen (MU Nds.)
          (Stand Februar 2006) 181 KB

Europäisches ökologisches Netz "Natura 2000"
          RdErl. d. MU v. 28.7.2003 - 29-22005/12/7 - 130 KB



"Ein König sucht sein Reich"
         Unser Artenhilfs- und Kleingewässerschutzprojekt .

 

 

Wer zahlt die Strafgelder in Millionenhöhe?
Skandalöses Versagen bei der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

www.NABU.de 05.07.07  Auch die dritte Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes entspricht immer noch nicht dem europäischen Recht. Jetzt drohen Strafzahlungen. "Die Weigerung sich an geltendes EU-Recht zu halten, kann den Steuerzahler Millionen kosten. Die Strafzahlungen sollten dem Agraretat entnommen werden", forderte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. "Denn die Bereitschaft der Land- und Forstwirtschaftslobbyisten, ihren Beitrag zum Naturschutz zu leisten, ist nicht vorhanden".

Mehr auf den Seiten des
Bundesverbandes

NABU-Stellungnahme zur BNatSchG-Novelle vom 22.12.2006 PDF 247 KB.

 


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